#17: Jubiläumsausgabe & News zur Videotherapie sowie zur Nagelspangenbehandlung

Shownotes

Die AOK Niedersachsen unterstützt ihre Versicherten und Gesundheitspartner mit nützlichen Services. Mit der „Meine AOK"-App können Versicherte beispielsweise Rechnungen oder Anträge einreichen oder einsehen, welche Leistungen sie genutzt haben. Praktisch ist auch die App „Mein Impfpass", mit der sich Impfungen dokumentieren lassen. So können AOK-Versicherte unterwegs komfortabel per Handy ihren aktuellen Impfstatus nachweisen. Auch zum Thema Schwangerschaft bieten wir eine nützliche App: „AOK Schwanger“.

Schwangere und stillende Mütter können zudem eine Arzneimittelberatung in der Apotheke nutzen. Den Gutschein für eine Beratung erhalten unsere Versicherten kostenfrei bei uns.

Unseren Vertragspartnern bieten wir auf unserer Gesundheitspartnerseite praxisnahe Informationen zu vielfältigen Themen.

Für Praxispersonal stellt die AOK Niedersachsen unter anderem das E-Learning-Programm „Praxiswissen Quickcheck“ zur Verfügung. Darin geht es um Disease-Management-Programme und die Verordnung von Heilmitteln, Krankenfahrten und häuslicher Krankenpflege.

Weitere Themen und Informationsangebote finden Sie ebenfalls auf unserer Gesundheitspartnerseite.

Für alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen bieten wir mit dem Arztportal individuellen Service mit zahlreichen nützlichen Funktionen. Über das Portal können Praxen zum Beispiel für ihre AOK-versicherten Patientinnen und Patienten die aktuelle Mitgliedschaft und den Status der Zuzahlungsbefreiung abfragen. Vertragspraxen können sich online registrieren, um dieses kostenfreie Angebot zu nutzen. Der Datenzugang ist mit einer Verschlüsselung gesichert.


Ein weiteres Thema unseres Podcasts ist die Videobehandlung in der Heilmittelversorgung. Diese telemedizinische Leistung wurde ursprünglich als Corona-Sonderregelung eingeführt, um kurzfristig die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie angepasst, sodass diese Sonderleistung als Regelversorgung möglich ist. Für die praktische Umsetzung sind zunächst Verträge zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer erforderlich.

In der Physiotherapie liegt ein solcher Vertrag vor. Somit sind telemedizinische Leistungen in diesem Bereich seit dem 1. April 2022 möglich. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und Ergotherapie dauern die Verhandlungen noch an.

Eine weitere Leistung, die wir beleuchten, ist die Nagelspangenbehandlung in der Podologie bei eingewachsenen Zehennägeln. Seit dem 1. Juli 2022 dürfen zugelassene Anbieter die Leistung wieder erbringen, wenn eine vertragsärztliche Verordnung vorliegt. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Krankenkassen.


Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontaktdaten:

Mail: praxis-talk@nds.aok.de

Telefon Heilmittelberatung: 0800 2656711

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