#1: Arzneimittel-Richtlinie – praxisnahe Tipps und Hinweise zur Verordnung
Shownotes
Der Anspruch auf Arzneimittel für gesetzlich Versicherte ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesauschuss beauftragt, diesen Anspruch in der Arzneimittelrichtlinie zu konkretisieren. Sie definiert Inhalt und Umfang der gesetzlichen Leistungen und benennt rechtliche Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln.
Sie finden die Richtlinie online: www.g-ba.de
Was heißt das nun für Sie im Praxisalltag? In dieser Podcast-Episode beantworten wir beispielhaft einige Fragen aus der Praxis. Dazu gehen wir auf die Anlagen I, III und V zur Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ein. Diese bieten rechtliche Vorgaben zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln.
Die Anlage I zur Arzneimittelrichtlinie legt fest, wann und für welche Erkrankungen apothekenpflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet werden dürfen.
Das beantwortet zum Beispiel diese Fragen: Warum darf ein apothekenpflichtiges Antihistaminikum in besonderen Fällen auf Kassenrezept verordnet werden, ein verschreibungspflichtiges aber nicht? In welchen Ausnahmefällen kommt ein verschreibungspflichtiges Mittel gegen Allergien zum Einsatz?
Die Anlage III zur Arzneimittelrichtlinie gibt eine Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse von Arzneimitteln. Zudem enthält sie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Anlage III beantwortet zum Beispiel diese Frage: Kann ich antiallergische Gele für allergiegeplagte Erwachsene verordnen?
Ebenfalls häufig stellt sich die Frage: Welche Medizinprodukte sind für Versicherte Kassenleistung und warum? In der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie finden Sie alle Medizinprodukte, die Sie Ihren gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten als Kassenleistung verordnen können.
Wir durchleuchten für Sie die komplexen Zusammenhänge und Ausnahmeregelungen, die in den Anlagen der Arzneimittelrichtlinie beschrieben sind.
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de
Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.
Kontaktdaten:
Mail: praxis-talk@nds.aok.de
Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356
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