#19: Außerklinische Intensivpflege – Versorgung, Qualifikationen & Perspektiven

Shownotes

Im Jahr 2020 hat der Bundestag das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) beschlossen, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten in der außerklinischen Intensivpflege zu verbessern. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Gesundheitspartnerseite der AOK Niedersachsen unter Pflege > Abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren > Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz.

Für Arztpraxen sind dabei besonders die Regelungen des § 37c SGB V sowie der neuen Richtlinie für außerklinische Intensivpflege von Bedeutung, auf deren Basis ab dem 1. Januar 2023 außerklinische Intensivpflege verordnet wird.

Die bisherige Rechtsgrundlage der Verordnung von häuslicher Krankenpflege und spezieller Krankenbeobachtung (nach § 37 SGB V in Verbindung mit Ziffer 24 der HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) entfällt in Zukunft.

Die Neuregelungen setzen einen stärkeren Fokus darauf, Weaningpotential zu erheben, d. h. festzustellen, ob Patienten von der Beatmung entwöhnt werden können. Für beatmete Patienten ist daher ab 2023 die regelmäßige Erhebung des Weaningpotentials verpflichtender Bestandteil jeder Verordnung. Nur noch Ärztinnen und Ärzte mit den entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen dürfen künftig AKI erbringen. Weitere Informationen zum Nachlesen finden Sie im Ärzteblatt sowie im Schreiben der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen informieren in ihren Rundschreiben und Praxisnachrichten, aber auch auf ihren Homepages über die Neuregelungen sowie die konkreten Änderungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Unser Tipp, wenn Sie außerklinische Intensivpflege verordnen: Erfragen Sie frühzeitig bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, wie sie sich auf die Neuregelungen ab dem 1. Januar 2023 vorbereiten müssen.


Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontaktdaten:

Mail: praxis-talk@nds.aok.de

Telefon: : 0511 8701–19370

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