#2: Heilmittel-Richtlinien – Neues und Basics beispielhaft erklärt

Shownotes

Die Heilmittel-Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen für alle Beteiligten zu Vereinfachungen führen und die Versorgung mit Heilmitteln insgesamt transparenter gestalten.

Wir gehen in unserem Beitrag auf einige Grundlagen und Sonderregelungen ein, die in der täglichen Praxis für Sie besonders wichtig sind.

Dazu gehört, dass die Regelfallsystematik mit Erst- und Folgeverordnung und die Verordnungen außerhalb des Regelfalls abgeschafft wurden. An deren Stelle wurden der Verordnungsfall und die orientierenden Behandlungsmengen eingeführt. Wir erläutern kurz die Unterschiede und stellen auch die Vorteile der neuen Regelung für die Praxis heraus.

Bei der Behandlungsmenge je Verordnung muss exakt auf die Vorgaben aus dem Heilmittel-Katalog geachtet werden. Ein 12-Wochen-Bedarf kann nur verordnet werden, wenn ein langfristiger Heilmittelbedarf und/oder ein besonderer Verordnungsbedarf vorliegen. Bei den besonderen Verordnungsbedarfen gilt noch eine Sonderregelung. Diese erläutern wir anhand eines praktischen Beispiels.

Und was kann man tun, wenn alle Voraussetzungen für einen 12-Wochen-Bedarf vorliegen, aber die Praxisverwaltungssoftware keine individuelle, erhöhte Anzahl an Behandlungseinheiten zulässt? Auch dafür bietet unser Podcast einen Tipp.


Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontaktdaten:

Mail: praxis-talk@nds.aok.de

Telefon Heilmittelberatung: 0800 2656711

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