#34: E-Rezept – Anwendung & Nutzen der digitalen Verordnung
Shownotes
Der Gesetzgeber hat die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt. In dieser Folge geben wir einen groben Überblick zum Nutzen des E-Rezepts. Neben Hinweisen zur reibungslosen Umsetzung in der Arztpraxis, verweisen auf weiterführende Informationsquellen für Ärztinnen und Ärzte und deren Patientinnen und Patienten.
Informationsquellen für die Praxis:
- Gematik: E-Rezept - einfacher für alle
- AOK-Gesundheitspartnerseite: E-Rezept - Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Informationsquelle für Patientinnen und Patienten:
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de
Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.
Kontaktdaten:
Mail: praxis-talk@nds.aok.de
Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356
Neuer Kommentar