#36: Blankoverordnung in der Ergotherapie

Shownotes

Zum 1. April 2024 ist die Blankoverordnung in der Ergotherapie für einige Diagnosegruppen möglich.

Zur Erklärung der vertraglichen Inhalte und Vorgaben werden Frau Franzke und Herrn Völskow von der AOK Niedersachsen Rede und Antwort stehen. Beide sind seit Jahren im Bereich der Heilmittelversorgung bei der AOK Niedersachsen tätig. Es werden die Unterschiede der Blankoverordnung im Vergleich zur konventionellen Verordnung erläutert und die mögliche Verschiebung der Verantwortlichkeiten von Ärztinnen und Ärzten, sowie von den Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten. Seien Sie gespannt.


Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontaktdaten:

Mail: praxis-talk@nds.aok.de

Telefon Heilmittelberatung: 0800 265 66 11

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