#4: Impfen – vom Piks bis zur Abrechnung | Update 2024

Shownotes

Der Anspruch auf Impfungen für gesetzlich Versicherte ist im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesauschuss beauftragt, diesen Anspruch in der Schutzimpfungsrichtlinie zu konkretisieren. Sie definiert Inhalt und Umfang der gesetzlichen Leistungen und benennt rechtliche Vorgaben für die Verordnung von Impfstoffen.

Sie finden die Richtlinien online: Gemeinsamer Bundesausschuss

Bei Ihrer täglichen Arbeit begegnen Ihnen viele Fragen: Wie und ab wann wird eine Impfung zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen? Wo finde ich weitere Informationen zu Impfstoffen? Wann besteht Anspruch darauf, Impfungen nachzuholen und den Impfschutz zu vervollständigen? Wer zahlt bei Reiseimpfungen und Impfungen bei beruflicher Gefährdung? Gehört der Impfstoff zum Sprechstundenbedarf? Oder wird er auf den Namen der Patientin oder des Patienten auf Muster 16 oder einem Privatrezept verordnet?

In dieser Episode durchleuchten wir für Sie die komplexen Zusammenhänge, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschrieben sind, und geben Hinweise zur Verordnungsweise.

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.

Für die FSME-Impfungen und deren unterschiedliche Verordnungsmöglichkeiten sind die Risikogebiete innerhalb Deutschlands von Bedeutung. Über diese informiert das Robert Koch-Institut ebenfalls auf seiner Website.

Informationen hierzu sind auch im Epidemiologischen Bulletin zu finden.


Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontaktdaten:

Mail: praxis-talk@nds.aok.de

Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356

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