#50: Festbeträge im Fokus – Effizient verordnen, verständlich vermitteln

Shownotes

Der verantwortungsvolle Umgang mit Arzneimitteln, für die ein Festbetrag gilt, ist eine zentrale Herausforderung im hausärztlichen Versorgungsalltag. Festbeträge sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Arzneimittelkosten – und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit.

In dieser Episode erläutern Judith Meemken und Tina Tatenhorst, beratende Apothekerinnen der AOK Niedersachsen, die Grundlagen des Festbetragssystems. Was steckt hinter dem Festbetrag? Was bedeutet er für die Versorgung? Wie gelingt eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Verordnungsweise und was ist wichtig für eine vertrauensvolle Patientenkommunikation? Diesen Fragen gehen wir in der aktuellen Episode auf den Grund.

Die Festbeträge werden zweistufig festgelegt: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist für die Festlegung der Festbetragsgruppen zuständig. Der GKV-Spitzenverband errechnet im Nachgang die Festbeträge und stellt 14-tägig Übersichten über sämtliche Festbeträge zur Verfügung. Auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel finden Sie diese Übersichten zu Arzneimittel-Festbeträgen ebenfalls.


Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an. Kontaktdaten: Mail: praxis-talk@nds.aok.de Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.