#53: Die neue GKV-Impfvereinbarung in Niedersachsen – Was bleibt, was verändert sich?

Shownotes

Auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und auf unserer Gesundheitspartnerseite finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema Impfungen. Schauen Sie gern rein!

Vorteile der neuen Impfvereinbarung:

  • Es gibt gemeinsame und einheitliche Impfhonorare für alle Arztpraxen in Niedersachsen, die automatisch jährlich angepasst werden.
  • Es erfolgt eine automatische und sofortige Aufnahme von neu in der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) empfohlenen Impfungen in die GKV-Impfvereinbarung und der entsprechenden Impfstoffe in den Sprechstundenbedarf.
  • Zukünftig entfällt das umständliche Verfahren der Privatliquidation mit anschließender Kostenerstattung.
  • Standardmäßig können – bis auf wenige Ausnahmen – alle Honorare der Regelversorgung über die eG-Karte abgerechnet und die Impfstoffe über den Sprechstundenbedarf bezogen werden.
  • Dieses Verfahren gilt ggf. auch für berufsbedingte Impfungen, inklusive berufsbedingter Reiseimpfungen (Inland; Es besteht das Wahlrecht des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin).
  • Die Vergütung serologischer Testungen ist entsprechend der SI-RL ist erstmals vertraglich geregelt.

Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für Ihre Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

Mail: praxis-talk@nds.aok.de Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.