#64: Impfen bei Immundefizienz – richtig & wirtschaftlich verordnen

Shownotes

Die Apothekerinnen Dr. Kathrin Lind und Tina Sievert widmen sich in dieser Folge einem besonderen Thema: Impfungen bei eingeschränktem Immunsystem. Sie beleuchten, welche Impfungen im Zusammenhang mit einer Transplantation erneut erforderlich sein können und welche individuellen Faktoren dabei berücksichtigt werden müssen. Welche Besonderheiten sind bei immunsupprimierten Patientinnen und Patienten zu beachten? Und wie läuft die Abrechnung solcher Impfungen in der Praxis ab? Neben fachlichen Hintergründen geben die beiden praxisnahe Einblicke in organisatorische Aspekte – etwa wann eine Kostenübernahme beantragt werden sollte und worauf im Alltag besonders geachtet werden muss. Eine informative Folge für alle, die sich mit Impfstrategien in komplexen Versorgungssituationen beschäftigen – hören Sie gern rein!

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Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de

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Transkript anzeigen

00:00:03: Hallo und herzlich willkommen zu unserem AUK-Praxistalk, dem Podcast für medizinisches Fachpersonal, Vertragsärztinnen und Vertragserzte.

00:00:13: Mein Name ist Dr.

00:00:13: Katrin Lindt.

00:00:14: Ich spreche heute mit meiner Kollegin Tina Sievert über ein interessantes Thema, zu dem uns viele Fragen erreichen – Impfungen im Zusammenhang mit Einschränkungen des Immunsystems.

00:00:26: Tina!

00:00:27: Ich freue mich, dass ich mich darüber mit dir austauschen kann.

00:00:29: Ja, Katrin, ich freue mich auch.

00:00:31: Dann lass'n's mal mit einem Beispiel starten.

00:00:33: Ein Patient benötigt aufgrund einer Stammzeltransplantation und der dafür zuvernotwendigen Konditionierung eine erneute Grundimmunisierung.

00:00:43: Wie sollte davor gegangen werden, um den notwendigen Impfschutz wiederaufzubauen?

00:00:48: Ja ich steige da mal ganz allgemein ein denn auch für dieses spezielle Patienten-Kollektiv gilt dass die Behandeln der Ärztin oder auch der Behandelende Arzt natürlich darüber entscheidet ob und welche erneuten Impfungen erforderlich sind.

00:01:03: Deshalb ist auch eine Vorabgenehmigung nicht nötig.

00:01:05: Die Impfstoffe werden als Sprechstundenbedarf verordnet und das Impfenoral über die EG-Kart abgerechnet, und eine Frage, die uns dazu häufig gestellt wird dreht sich um die Grundimmunisierung, die eigentlicher Säuglinge und Kleinkinder nur

00:01:19: erhalten.".

00:01:20: Also zum Beispiel die Fünffach beziehungsweise Sechsfachimpfung gegen Difterie, Hemophilusinfluenzae, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlehmung und Tetanus?

00:01:30: Ja genau die!

00:01:31: Denn das sind ja wichtige Impfungen, die jeder auch noch im Erwachsenenalter benötigt.

00:01:36: Es recht, wenn das Immunsystem nicht voll leistungsfähig ist.

00:01:40: Entsprechend werden sie von der STIKO empfohlen und sind Teil der Schutzimpfungsrichtlinie.

00:01:45: Trotzdem wird nachgefragt, weil diese Mehrfach-Impfung eben für Kinder und nicht auch für Erwachsene zugelassen sind.

00:01:51: Daher es eine berechtigte Frage ist wie geht man damit bei Erwachsenden um?

00:01:57: Das ist richtig!

00:01:59: Wie du nämlich schon sagtest, wir bekommen hier öfters Anfragen weil die Impfstoffe teilweise nur bis zu einem bestimmten Alter zugelassen sind.

00:02:07: Gleichwohl, die Patienten benötigen den Impfschutz.

00:02:10: daher sind wir bestrebt hier den Aufwand so gering wie möglich zu halten.

00:02:15: Zudem empfiehlt das RKI für die erneute Grundimmunisierung zum einen möglichst Kombinationsimpfstoffe zum anderen aber auch solche mit höherem Gehalt an Antigenen zu verwenden.

00:02:26: Diese Informationen finden Sie in den amtlichen Mitteilungen Impfen bei Immundeffizienz des RKI auf der Seite fivehundertneinundneunzig.

00:02:35: Die entsprechenden Links zu den RKI-Informationen finden sie in unseren Shownotes.

00:02:40: Ja, wie gewohnt!

00:02:42: Schauen wir uns noch dabei gleich mal die Pneumokokkenimpfung an?

00:02:47: Natürlich muss auch hier noch Schutzimpfungsrichtlinie geimpft werden.

00:02:51: Das heißt, für Indikationsimpfung ist in diesen Fällen inzwischen ausnahmslos der zwanzigvalente Conjugat-Impfstoff

00:02:58: vorgesehen.".

00:03:00: Dann kommen wir zu der Masernmumsröteln Impfung die auch als Tetra-Impfund also ergänzt durch den Impfstoff gegen Varicellen gegeben wird.

00:03:09: Ja und hier ist das Besondere dass es sich um Lehmdimpfstoffe handelt.

00:03:14: Grundsätzlich sind Lehmtimpfstoffe bei vielen aber auch nicht bei allen Patienten mit Immudifizienz kontraindiziert.

00:03:20: In vielen Fällen muss daher auf Basis einer Nutzenrisikoabwägung eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, wird eine immunsuppressive Behandlung geplant und es ist genügend Zeit so können auch Lehmdämmstoffe noch verabreicht werden.

00:03:35: hier ist unbedingt auf einen genügt zeitlichen Abstand zur Therapie zu achten.

00:03:39: Das Thema ist ein ziemlich weites Feld, merke ich gerade.

00:03:42: Ja das du recht!

00:03:43: Daher beschränke ich mich auch an dieser Stelle und möchte noch einmal auf unsere Shownutz verweisen in denen wir dann den Link zu den entsprechenden Seiten der LKI zur Verfügung stellen.

00:03:53: Eine Ergänzung möchte ich gleich wohl machen – und zwar zur Varicellenimpfung.

00:03:57: Vor einer geplanten immunsuppressiven Behandlung sollte serologisch getestet werden ob Antikörper gegen Varicellen vorhanden sind.

00:04:05: Sind die Patienten seronegativ?

00:04:07: Werden sie gegen Varicellengeimpft.

00:04:09: Logischerweise sieht die Schutzimpfungsrichtlinie in diesen Fällen keine Impfung gegen Gürtelrose mehr vor.

00:04:15: Sind sie sehr positiv, erhalten Sie wenn nötig die Impfung für Gürttelrose.

00:04:20: Dann können wir an der Stelle auch gleich die Impfungen gegen Habes Zoster also gegen Göttelrose besprechen.

00:04:26: Leider haben die wenigsten, die noch nicht von der Varicellen-Impfung profitieren konnten das Glück keine Windpocken hinter sich zu haben.

00:04:34: Für diese Patienten gilt inzwischen ab achtzehn, dass sie aufgrund ihrer Immundifizienz Anspruch auf eine Impfung gegen Gürtelrose haben.

00:04:42: Diese Änderung ist noch recht neu, entspricht gleichwohl wesentlich besser der medizinischen Notwendigkeit als die alte Regelung, die eine Altersbegrenzung ab fünfzig Jahren vorsah.

00:04:53: Gut, dass Sie STIKO und der GBA hier nachgebessert haben!

00:04:56: Ja das ist wirklich so... Was haben wir noch?

00:05:00: Richtig, ja.

00:05:01: die Impfungen gegen die verschiedenen Minningokocken Immunsubprimierte benötigen sowohl die Impfung gegen Meningococcus B als auch gegen Mendingococcon ACWY.

00:05:13: Für letzte Ratistiko und folgend die Schutzimpfungsrichtlinie erst vor kurzem ihre Impfstrategie aktualisiert, für die Impfungen aufgrund einer Immundefizienz gegen Meringococco B und auch gegen Stämme ACWy sollte die Behandelndeärztin oder der Behandlende Arzt die Entscheidung nach individueller Risikoabschätzung treffen.

00:05:33: Für diese Impfung stellt die Schutzimpfungsrichtlinie klar, dass die verfügbaren Impfstoffe für die Altersgruppe zugelassen sein müssen.

00:05:40: Was heißt das denn für die Praxistiner?

00:05:43: Ja sowohl die Impfstoffen gegen Menigokokken B als auch gegen die ACWY haben noch oben keine Altersbegrenzung.

00:05:50: Die Auswahl ist also nur für die Impfung von Kindern vom Bedeutung.

00:05:55: Okay dann haben wir noch das Thema RSV-Impfung.

00:06:00: Hierzu wird immer wieder im Zusammenhang mit Immundifizienzen nachgefragt.

00:06:04: Die Impfung ist Standard für alle ab seventy fünf Jahren, aber für Jüngere wurde für die Indikationsimpfung zusätzlich zu dem Vorhandensein von Grunderkrankungen auch eine Altersgrenze von sechszig Jahren festgelegt.

00:06:17: Damit stehen wir wieder vor dem Problem, dass für Patienten mit schweren Grunderkrankungen benannt sind auch Immuntifizienzen und onkologische Erkrankung.

00:06:26: Die noch keine sechzig Jahre alt sind eine Impfung gegen RSV keine Regelleistung der Giga-V ist.

00:06:33: Das ist für alle Beteiligten unglücklich zumal in einigen Leitlinien die Impfung empfohlen wird.

00:06:39: Für AOK-Versicherte sollte die Arztpraxis in solchen Fällen mit uns Kontakt aufnehmen, weil zumeist nicht sinnvoll ist, die Klärung dieser fachlichen Fragen den Patienten zu überlassen.

00:06:51: Die Fragen lassen sich übenbewiegend mit einem Telefonanruf lösen.

00:06:54: Ansprechpartner ist neben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen – die pharmazeutsche Beratung der AOK Nieder Sachsen.

00:07:01: Unsere Kontaktdaten finden Sie in unseren Shownotes.

00:07:06: Was gibt es darüber hinaus noch zu besprechen?

00:07:10: Na klar, Grippeimpfungen sind immer sinnvoll genauso wie die Impfung gegen COVID-IX.

00:07:17: Okay was mir noch einfällt wir haben das zwar eben schon kurz bei den Impfungen gegen Varicellen angesprochen sind die Tieterbestimmung nach Impfung von Immunbeeinträchtigten.

00:07:26: zur Kontrolle des Impferfolges sind Kassenleistungen.

00:07:30: die Tietebestimmungen vor Abtestung können dagegen nur für Hepatitis A und B Und auch sie schon besprochen bei Varicellen durchgeführt werden Und die Kontaktperson von Menschen mit Beeinträchtigungen ihres Immunsystems sollten vollständig gemäß der STIKO-Impfempfehlung geimpft sein.

00:07:48: Das gilt besonders für den Schutz gegen Masern, Mums, Röteln und Varicellen.

00:07:53: Außerdem sollte alle zehn Jahre der Impfschutz gegen Keuchhusten aufgefrischt werden.

00:07:57: Die jährlichen Grippe und Covid-IX Impfung sind natürlich ebenfalls sinnvoll.

00:08:03: Dann lass uns doch noch mal kurz die wichtigsten Punkte zusammenfassen!

00:08:07: Ja gute

00:08:07: Idee.

00:08:08: ich fange gleich an.

00:08:10: Erstens, es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes darüber zu entscheiden ob und welche Impfungen für die Patienten erforderlich sind.

00:08:21: Das gilt auch für Patientinnen und Patienten mit Beeinträchtigung ihres Immunsystems und deshalb ist eine Vorabgenehmigung gar nicht notwendig.

00:08:31: Sehr richtig!

00:08:32: Als zweiten Merksatz kann man sagen dass die Impfstoffe In diesen Fällen als Sprechstundenbedarf verordnet werden und das Impfhonorar über die Egelkarte abgerechnet wird.

00:08:43: Dann vor einer geplanten immunsuprimierenden Behandlung sollte bei den Patientinnen und Patienten getestet werden, ob sie Antikörper gegen Varicellen haben.

00:08:53: Sind Sie seronegertiv, fähren Sie gegen Windpocken geimpft?

00:08:56: Und erhalten keine Herpes-Toster-Impfung?

00:08:58: Haben Sie Windpokken schon durchgemacht?

00:09:00: ist zu prüfen, ob Sie die Herpes Toster Impfungen benötigen.

00:09:05: Genau, und last but not least gilt für die Versicherten der AuKa Niedersachsen wird die Impfung gegen RSV bei unter- sechzigjährigen Erwogen.

00:09:14: Setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung!

00:09:17: So dann haben wir es.

00:09:19: Vielen Dank dass du dabei warst Tina.

00:09:20: Ja hat Spaß gemacht.

00:09:21: danke Kathrin.

00:09:23: Danke auch an sie fürs Zuhören.

00:09:25: Die auKaNiedersaxen unterstützt sie liebe Hörerinnen und Hörern gerne wenn sie in dieser Hinsicht weiteren Bedarf haben.

00:09:33: Wünschen Sie weitere Informationen oder unsere Unterstützung?

00:09:36: Haben sie Fragen, Anregungen und oder Feedback?

00:09:39: Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail an praxis-talk.nds.auk.de.

00:09:47: Wir wünschen Ihnen alles Gute und einen erfolgreichen Praxiseitag!

00:09:52: Und freuen uns wenn Sie auch demnächst wieder rein hören.

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